fagel_liten

Im Zeitraum vom 01.April bis zum 10.Juli gelten innerhalb der Vogelschutzgebiete folgende Verordnungen:

• Es ist verboten die Schutzgebiete zu betreten oder sich ihren Ufern bis 
  auf 100 Meter zu nähern!

• Es ist strengstens verboten Hunde oder Feuerwaffen in das Areal 
  mitzubringen oder dort zu jagen!

• Es ist absolut verboten Tiere zu belästigen, sie zu verletzen oder Eier einzusammeln!

• Diese Verordnungen gelten nicht Landeigentümer oder Angestellte der Landschaftsverwaltung.

Auch außerhalb dieser speziellen Saison sollten alle Wildtiere mit äußerster Sorgfalt behandelt werden. Die Vogelschutzgebiete sind auf der Landkarte markiert. Diese Vorschriften können erlassen werden, falls eine spezielle Sondergenehmigung der Bezirksverwaltung vorliegt.

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